NÄHSALON

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Hygienebestimmungen für Zutritt zu den Workshops

Im Nähsalon gelten für Näh- Workshops die Allgemeinen infektionsschutzrechtlichen Bestimmungen der Thüringer Verordnung (https://www.tmasgff.de/covid-19/verordnung#c1277)

Dies bedeutet aktuell 3G, bitte Nachweis vor Workshop- Beginn vorlegen.

Sollte sich die Situation ändern, kann der Workshop eventuell nicht stattfinden. Für vorab entstandene Kosten kann der Nähsalon leider keine Haftung übernehmen. Bei Ausfall suchen wir einen Ausweichtermin. Die Workshop-Gebühr kann nicht rückerstattet werden. Ich bitte um Verständnis.